Anti-Diskriminierung schön und gut, aber was ist das?

Am 25. März 2017 hielt Susanne Belz vom Büro für Antidiskriminierungsarbeit Stuttgart und Björn Scherer vom Netzwerk Antidiskriminierung Region Reutlingen ein Seminar zu eben jenem Thema. Im Stuttgarter Rathaus trafen sich etwa 15 Teilnehmer/innen aus verschiedenen Bereichen der sozialen und politischen Arbeit, unter anderem Vertreter des Internationalen Bundes Träger des Projekts aktiF.

Für aktiF war das Seminar ebenfalls wichtig, um zu erfahren wie Diskriminierung erkannt wird und gegebenenfalls damit umgegangen werden kann. So soll dieses Wissen auch an die Sportvereine des aktiF – Projektpartners Schwäbischer Turnerbund weitergegeben werden, um ihren Blick für Diskriminierung zu schärfen.

 

Doch was ist eigentlich Diskriminierung?

Susanne Belz erklärte den Begriff so. Jeder Mensch hat eine Haltung bzw. Meinung zu den verschiedensten Dingen dieser Welt. So auch zu gesellschaftlichen und politischen Themen. Diese Haltung entsteht durch gesellschaftliche Normen und Werte sowie Stereotypen. Jene sind geprägt durch die Haltung von Eltern, Familie, Lehrern, Freunden und den flüchtigen Begegnungen auf der Straße. Dabei beginnt jeder automatisch Menschen und Dingen gewisse Merkmale zu zuschreiben und manchmal Personen auf ein Merkmal zu begrenzen.

So wird die Identität eines Gegenübers manchmal an einem Merkmal, beispielsweise der Hautfarbe oder Religion, etc. festgemacht. Hat man nun eine Machtposition inne, muss das nicht, aber kann das zu Diskriminierung führen. Das heißt: jemanden zu diskriminieren ist dem Menschen nicht angeboren, sondern anerzogen. Und es liegt in der Hand jedes Einzelnen, ob er seine Position nutzt, um einen anderen zu diskriminieren oder nicht. 

Ein Beispiel soll Diskriminierung verdeutlichen. Maxi Mustermann ist Übungsleiterin und bietet einen Gymnastik-Sportkurs an. Telefonisch sollen sich alle bei ihr melden, die Interesse haben an dem Bewegungsangebot teilzunehmen. Die Freundinnen Zana und Lisa möchten an dem Gymnastik - Angebot teilnehmen. Als Zana bei Maxi Mustermann anruft, erklärt die Übungsleiterin der Kurs sei bereits voll. Daraufhin ruft Lisa bei ihr an und Maxi Mustermann erklärt, dass Lisa gern am Kurs teilnehmen darf. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass Zana nur aufgrund ihres Namens, der auf ihren Migrationshintergrund hinweist, von Maxi Mustermann Diskriminierung erfährt. Maxi Mustermann zeigt damit, dass sie Frauen auf das Merkmal ihrer Herkunft reduziert und Zana diskriminiert, indem sie ihre Machtposition nutzt, indem sie die Frau nicht in ihren Kurs aufnimmt.

Um Diskriminierung in Deutschland vorzubeugen bzw. zu minimieren, verabschiedete der Bundestag 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“ (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Abschnitt 1, Paragraph 1).

Das Gesetz gliedert sich in verschiedene Abschnitte. Der erste Teil betrifft das Arbeitsrecht  (§§ 6–18) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende der Privatwirtschaft, und auch für Stellenbewerberinnen und -bewerber. Weiterhin behandelt das Gesetz den Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr und den Rechtsschutz. Außerdem beinhaltet es die Einrichtung und Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Doch findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht in allen gesellschaftlichen und rechtlichen Bereichen Anwendung und verbietet auch nicht jede Form der Diskriminierung. Vielmehr verbietet es Ungleichbehandlungen nur dann, wenn diese auf bestimmten, im Gesetz genannten Merkmalen (wie Rasse, Geschlecht, Religion, etc.) beruhen. Zweitens sind Ungleichbehandlungen nur in bestimmten gesetzlich genannten Situationen verboten.

Wenn ihr mehr über das Thema wissen möchtet, könnt ihr euch bei Susanne Belz und Björn Scherer vom Antidiskriminierungsnetzwerk melden.

 

Netzwerk Antidiskriminierung

Das Netzwerk möchte eine starke Antidiskriminierungsarbeit in der Region Reutlingen und Tübingen sowie in Stuttgart aufbauen. Dabei beraten Susanne Belz und Björn Scherer Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind oder waren. Sie organisieren Bildungsangebote im Bereich Antidiskriminierung, beispielsweise Fort- und Weiterbildungen, Workshops, Tagungen und Projekte. Und: Sie mischen sich ein durch Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit, durch die Vernetzung unterschiedlicher Menschen und durch lokales und landesweites politisches Handeln. Dabei wollen sie ein Landesnetzwerk gegen Diskriminierung aufbauen.

Stellt ihr Diskriminierung in eurem Sportverein fest, könnt ihr euch beim Netzwerk Antidiskriminierung Region Reutlingen -Tübingen sowie beim Büro für Antidiskriminierungsarbeit Stuttgart beraten lassen, wie damit umzugehen ist. Ihr könnt euch auch bei aktiF melden.


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